Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersendet der Gastgeber eine Reservierung an den Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Reservierung durch den Gast zustande. Sobald der Gast die Reservierung bestätigt hat, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig und auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.

An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Am Anreisetagsteht das Mietobjekt ab 15:00 Uhr (nach Absprache eventuell auch früher) zur Verfügung, am Abreisetag bis 10:00 Uhr.

Die Ferienwohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Person und Anzahl der Personen bewohnt werden. Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar.

Das vollständige Gesamtentgeld für die Ferienwohnungen wird am Tag der Anreise fällig.

Der Gastgeber ist nach treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, stellt der Gastgeber dem Gast 50 € Abwicklungsgebühr in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs, falls der Weitervermietungspreis geringer ausfällt.

Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung nebst Inventarpfleglich zu behandeln, durch sein Verschulden, das Verschulden seiner Begleiter oder seiner Gäste entstandenen Schaden umgehend dem Vermieter zu melden und diese zu ersetzen. Die Haftung für Schäden, die durch schuldunfähige Kinder entstanden sind, zu übernehmen.

Eventuelle Mängel an der Mietsache hat der Gast dem Gastgeber sofort anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.

Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus und auf dem Grundstück.

Bei Beendigung des Mietverhältnises ist die Ferienwohnung nebst Inventar im gleichem Zustand wie beim Einzug zu übergeben und der Schlüssel ist beim Vermieter persönlich abzugeben..

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wolgast. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

Der Gastaufnahmevertrag kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschlossen werden. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Gast und den Vermieter zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast die reservierte Ferienunterkunft mit dem angegebenen Komfort zur Verfügung zu stellen. An- und Abreise gelten als ein Tag.

Die Ferienunterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr zu verlassen. Dies ist notwendig, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, die Ferienunterkunft für den nächsten Gast wieder herzurichten. Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft bei der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen und die Schlüssel persönlich beim Vermieter abzugeben.

Für alle selbstverschuldeten Schäden an Haus und Inventar muß der Mieter aufkommen. Bitte benachrichtigen Sie dann den Vermieter. Die Wohnung darf nur von der im Vertrag bezahlten Anzahl Personen bewohnt werden.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Ferienunterkunft, dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er ist verpflichtet dem Vermieter folgende Stornogebühren:

  • ab 80 bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 %
  • ab 29 Tage 80 %
  • bei Nichtantritt 100 %

abzüglich ersparter Aufwendungen (Frühstück, Energie- und Wasserkosten, etc.), zu bezahlen, sofern vom Vermieter keine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist.

Der Gastgeber empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ihre Frau Löber